Mit dieser Kurzinformation soll daran erinnert werden, dass die Ausbildungsaspekte der Produktionstätigkeit des Lebensmittelunternehmers (OSA) nicht untergeordnet sind, sondern einen ergänzenden und unverzichtbaren Teil der Arbeit selbst darstellen als gesetzliche Verpflichtung.
Darüber hinaus fungiert der OSA, der in direktem Kontakt mit dem Verbraucher steht, als Vermittler bei der Kommunikation von korrekten Hygiene- und Handhabungspraktiken im Lebensmittelsektor. Daher kann sich ein Kurs zur Ausbildung der OSA, indirekt auf den Endverbraucher auswirken.
Die Rechtsvorschriften
Der Lebensmittelsektor, sowohl tierischen als auch pflanzlichen Ursprungs, ist sehr umfangreich und vielfältig. Der Lebensmittelunternehmer (OSA) ist nicht nur verpflichtet, die geltenden Vorschriften für die Handhabung, Verarbeitung, Verpackung, Lagerung und den Vertrieb einzuhalten, sondern auch, sich selbst zu schulen und auf dem Laufenden zu halten (Verordnung (EG) 852/2004, Kapitel XII und Verordnung (EU) 382/2021, Kapitel XI bis).
Die Bestimmungen dieser Gemeinschaftsverordnungen überlassen jedoch den einzelnen Mitgliedstaaten die Entscheidung, wie dies geschehen soll. In diesem Sinne hat die Autonome Provinz Bozen ihre rechtlichen Möglichkeiten in diesem Bereich genutzt und die Verordnung 852 mit dem Beschluss Nr. 542/2014 des Provinzialrats in Kraft gesetzt. Hier werden die Inhalte der Ausbildung, die die OSA absolvieren müssen, definiert, aber es gibt keine Angaben zur Dauer und zu den Methoden. Es obliegt daher den OSA zu entscheiden, ob die Ausbildung durch den Inhaber des Unternehmens, durch einen Beauftragten (intern oder extern) oder durch andere Methoden wie E-Learning durchgeführt werden soll.
Artikel 6 dieses Beschlusses sieht außerdem vor, dass Bedienstete, die eine besondere Berufsausbildung durchlaufen haben (z. B. Meister), von der Erstausbildung befreit werden können. Dies befreit sie jedoch nicht von einer Auffrischungsschulung, die bei Änderungen spezifischer Hygienerisiken im Unternehmen, beim Inkrafttreten neuer Vorschriften und bei Mängeln im Unternehmen erforderlich ist.
Die Bedeutung der Ausbildungsbescheinigung
Die Ausbildung kann daher direkt am Arbeitsplatz oder von zu Hause aus stattfinden, um den Bedürfnissen sowohl des Arbeitgebers als auch der OSA gerecht zu werden. In beiden Fällen ist es wichtig, dass Sie am Ende der Fortbildungsveranstaltung durch Fragen und Bewertungstests nachweisen, dass Sie die wichtigsten Aspekte des Kurses verstanden haben.
Abschließend erhält der Kursteilnehmer eine Ausbildungsbescheinigung. Diese Bescheinigung ist zusammen mit den während des Kurses erworbenen Kenntnissen ein wesentliches Dokument, um die durchgeführte Aus- und Fortbildung nachzuweisen, falls dies von der zuständigen Behörde verlangt wird. Außerdem muss jeder erfolgreich abgeschlossene Kurs im Personalkapitel des Eigenkontrollhandbuchs vermerkt werden.
IZSVe Online Kurs: “Herstellung sicherer Lebensmittel in Kleinlebensmittelunternehmen“
Die Rolle, die die Aus- und Fortbildung für die OSA spielt, ist in der Tat ein grundlegender Aspekt ihrer täglichen Arbeit. In der Lebensmittelbranche gibt es viele Organisationen und Unternehmen, die spezialisierte und spezifische Ausbildungsdienste anbieten. So hat beispielsweise die Autonome Provinz Bozen in Zusammenarbeit mit mehreren Berufsverbänden eine Broschüre herausgegeben, die nützliche Inhalte für die OSA bieten kann.
Auch das Versuchsinstitut für Tierseuchenbekämpfung – IZSVe wird bald (ab 12. September) die auf Deutsch aktualisierte Version des Kurses “Sichere Lebensmittel in Kleinstlebensmittelunternehmen: Aufbau und Anwendung des Selbstüberwachenden Gesundheits- und Hygienesystems” auf seiner E-Learning-Plattform veröffentlichen:
- https://www.izsvenezie.it/corso-online-ecm-alimenti-sicuri-microimprese/ (auf Italienisch)
- https://www.izsvenezie.de/online-kurs-herstellung-sicherer-lebensmittel-in-kleinstlebensmittelunternehmen/ (auf Deutsch)
Nach Abschluss dieses Kurses erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen bescheinigt, dass Sie eine allgemeine Schulung zu den behandelten Themen erhalten haben, um Ihre Verpflichtungen gemäß den geltenden Lebensmittelvorschriften zu erfüllen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die obigen Ausführungen nicht nur dazu dienen sollen, eine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, sondern auch als ein Ziel, das kontinuierlich verfolgt werden sollte, um die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten und gleichzeitig den Anbietern selbst die Möglichkeit zu geben, nützliche Informationen an den Endverbraucher weiterzugeben.
Für mehr Informationen
Stefano Colorio
SCT6 – Außenstelle Bozen F.B. Eigenkontrolle
Institut für Tierseuchenbekämpfung der Venetien
Tel. 0471 633062
E-mail: scolorio@izsvenezie.it